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THERMONIE > AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Thermonie Elektrotechnische Komponenten GmbH

I. Geltungsbereich
1.
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit den Verträgen getroffen werden, sind im Vertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.

3.
Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen sind dem Käufer durch Formulare, Preislisten, Rechnungen,
E-Mails und Internet-Veröffentlichungen (www.thermonie.de) bekannt.

II. Angebot und Vertragsabschluß
1.
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, daß der Verkäufer diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat.

2.
Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen, Produktparameter sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben Eigentum des Verkäufers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

3.
Die technischen Daten und Beschreibungen der jeweiligen Produktinformationen, Werbematerialien und technischen Merkblätter sowie Angaben durch Hersteller sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie der zu liefernden Waren, es sei denn die Angaben werden einzelvertraglich vereinbart. Bei Verkäufen nach Muster oder Probe beschreiben diese lediglich fachgerechte Probegemäßeinheiten, stellen aber keine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der zu liefernden Waren dar.

4.
Anwendungstechnische Beratung wird nach besten Wissen gegeben. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen, auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

5.
Der Käufer ist verpflichtet bei einer von ihm vorgesehenen Verwendung der Lieferung und Leistung für Luft-, Raum- und Wasserfahrzeuge sowie in medizinischen Applikationen hierauf den Verkäufer hinzuweisen.

III. Zahlungsbedingungen
1.
Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk einschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, es sei denn es wurde ausdrücklich eine andere Währung vereinbart.

2.
Die Rechnungen sind, soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten Fälligkeitsdatums kommt der Käufer in Verzug. Gerät der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 {bbd499dde9524ef2df6a5e8e919f55dc4aadf745cb91d2165c90255fdca18de9} über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.

3.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden
oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertrag beruht.

IV. Liefer- und Leistungszeitraum
1.
Liefertermin oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

2.
Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des
Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Falle der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.
Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht.

4.
Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge des von dem Verkäufer zu
vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

5.
Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.
Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt ist.

7.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

V. Gefahrübergang-Versand-Verpackung
1.
Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Der Verkäufer wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Fracht-Frei-Lieferung – gehen zu Lasten des Käufers.

2.
Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert der Verkäufer die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers ein. In diesem Falle steht die Anzeige der Versand-
bereitschaft dem Versand gleich. Der Verkäufer kann dem Käufer für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 {bbd499dde9524ef2df6a5e8e919f55dc4aadf745cb91d2165c90255fdca18de9} des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 {bbd499dde9524ef2df6a5e8e919f55dc4aadf745cb91d2165c90255fdca18de9} berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

VI. Gewährleistung/Haftung
1.
Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von 2 Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu rügen.

2.
Der Verkäufer ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wird, ist der Verkäufer – unter Ausschluß der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, daß der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

3.
Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

4.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung oder Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die
nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bedienung oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

5.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen eines Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Käufers Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

6.
Der Verkäufer haftet unbeschadet dieser Bedingungen und die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von Haftung nach den Produkthaftungsgesetz umfaßt werden, sowie für Schäden, die aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfaßt ist.

7.
Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Ver-
letzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Verkäufer im übrigen nicht. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.

8.
Der Verkäufer haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die aus einer Verletzung der Hinweispflicht des Käufers gem. Art. II. Nr. 5 resultieren.

9.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltendgemachten Anspruches ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10.
Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Die Frist beginnt mit dem Gefahrenübergang.

VII. Eigentumsvorbehalt
1.
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.

2.
Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Bei Pfändung der Vorbehaltsware oder sonstigen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen, hat der Käufer unverzüglich den Verkäufer schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen die Verpflichtung und dadurch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

3.
Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nach, so kann der Verkäufer die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Erlös der Verwertung ist auf Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen.


VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien ergebender Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Verkäufers, soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

2.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

3.
Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.

IX. Schlußbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam, teilunwirksam oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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